Nachbarrecht

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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben......

Ihre Rechtsanwälte für das Nachbarrecht in Darmstadt, Mainz, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Langen (Hessen) und Offenbach am Main

Wir vertreten und beraten Mandanten im Umkreis von Darmstadt, Langen, Frankfurt und Offenbach am Main sowie Mainz und Wiesbaden zu allen Fragen des Nachbarrechts, als Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind wir besonders auf das Nachbarrecht spezialisiert.

Konflikte mit nachbarrechtlichem Bezug sind vielfältig. Nachbarstreitigkeiten können über die konkrete Bebauung der Grundstücke in Gestalt der Gebäude nebst deren Zubehör, den Grenzzaun, die Grenzabstände, die Gestaltung und Bepflanzung der Grundstücke (Grenzbewuchs, Überhang und Überwuchs) bestehen. Ebenso können Emissionen wie Lärm, Gerüche, abgeleitetes Wasser, herab gefallene Äste und Laub der Ausgangspunkt nachbarrechtlicher Streitigkeiten sein. Unter dem Begriff der Nachbarstreitigkeit fasst man aber auch persönliche und teils auch strafbare Auseinandersetzungen in Gestalt von Beleidigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung.

Was zunächst mit Respektlosigkeiten und Kleinigkeiten beginnt, kann sich über die Jahre zur  "Fehde" steigern. Der "Tatort Gartenzaun" beschäftigt dann sogar die Strafgerichte.

Hierzu muss es nicht kommen. Wer von Anfang an sachlich und mit zulässigen Mitteln auf rechtswidrige Handlungen und nicht hinnehmbare Störungen reagiert, verhindert in aller Regel die Eskalation und unterbindet weitere Störungen.

Da die das Nachbarverhältnis regelnden Normen aber sehr zahlreich sind und über die unterschiedlichsten Gesetzen verteilt sind, deren Auslegung und Anwendung in aller Regel dem juristischen Laien auch großr Probleme bereitet, sollte im Zweifel stets anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden. Unsere Rechtsanwälte kennen sowohl die baurechtlichen Vorschriften der HBO und des BauGB, die das Eigentum an Grundstücken und deren Nutzung regelnden Bestimmungen des BGB, die öffentlich rechtlichen Bestimmungen zu Ruhezeiten und zum Bauen sowie zu Emissionen sowie das Hessische Nachbarrechtsgesetz. Diese Vorschriften müssen (bis hin zur ggf. geltenden Baumsatzung) bekannt sein und korrekt angewandt werden, soll die Rechtslage abschließend festgestellt und der begehrte Erfolg erzielt werden.

Sollte eine außergerichtliche Erledigung des Konflikts durch den Anwalt am Ende nicht gelingen, hat der hessische Gesetzgeber aufgrund des besonderen Näheverhältnisses der Nachbarn und im Interesse einer friedlichen und guten Nachbarschaft dem zivilgerichtlichen Gerichtsverfahren ein obligatorisches Güteverfahren vor einer Schlichtungsstelle vorgeschaltet.

Dieses nachbarrechtliche Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle muss in aller Regel zwingend vor einem Zivilprozess durchgeführt werden, soll eine Klage nicht wegen Fehlens dieser Verfahrensvoraussetzung als unzulässig abgewiesen werden.

Oft führt bereits dieses Verfahren zu einer sachlichen Aussprache zwischen den Nachbarn und gelingt es, mit dem Schlichter als neutrale Person den entscheidenden Kompromiss herbeizuführen. Ein vor dem Schlichter geschlossener Vergleich ist dann gleich einem Urteil vollstreckbar.

Scheitert das Schlichtungsverfahren und kommt keine Einigung zustande, ist der Weg für das ordentliche Klageverfahren frei und können die Ansprüche nun mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.

Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Nachbarrechts und vertreten Ihre Interessen nachhaltig außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht.

Besitz und Eigentumsstörungen:

BGH: Unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden.(BGH Urteil vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08).

Geräteschuppen:

VGH Mannheim: Schuppen unmittelbar vor der Terrasse des Nachbargrundstücks ist auch bei Einhalten des Abstandes nicht genehmigungsfähig, wenn Schikane vorliegt. Ist ein Schuppen auf einem großen Wiesengrundstück unmittelbar vor der Terrasse und dem Wohnhaus des Nachbarn gebaut worden, um den Nachbarn zu ärgern, ist er zu entfernen und die Genehmigung aufzuheben (Urteil vom 15.04.2008, Az.: 8 S 98/08).

Überhang und Überwuchs:

LG Coburg: Überwuchs muss regelmäßig entfernt werden
Grundstückseigentümer müssen über die Grundstücksgrenze hinausragende Äste regelmäßig entfernen, wenn der Überwuchs zu einer Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks führt. (verstärkte Schattenbildung, Verunreinigung des Nachbargrundstücks in Form von herab fallenden Nadeln, Zapfen oder abgestorbenen Zweigen) (Urteil vom 28.07.2008, 33 S 26/08)

KG Berlin: Es besteht ein Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn aus § 1004 BGB betreffend hinüber wachsenden Wurzeln, wenn diese zu Aufwölbungen eines asphaltierten Weges führen. Durch jahrelange Duldung ergibt sich aber eine Mithaftung des Betroffenen betreffend die Kosten der Beseitigung. (Urteil vom 15.07.2008, Az: 7 U 180/07).

Author: Fabian Sachse

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