Krankentagegeldversicherung

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Krankentagegeldversicherung - Ihr Rechtsanwalt in Mainz, Wiesbaden, Langen, Darmstadt, Offenbach und Frankfurt - Versicherungsrecht

Man meint, man würde im Krankheitsfall durch die abgeschlossene Krankentagegeldversicherung in Bezug auf den Verdienstausfall abgesichert sein. Aber häufig ist das nicht der Fall, die Versicherungen weigert sich eine Zahlung vorzunehmen und der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht in Deutschland, hat dieses Procedere noch gestützt  (BGH Urteil v. 11.03.2015 (Az.: IV ZR 54/14))

Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin, die über einen langen Zeitraum erkrankt war und sodann eine Wiedereingliederungsmaßnahme absolviert hat. Sie ging, wie viele davon aus, dass auch in einem solchen Fall das Krankentagegeld vollständig oder aber zumindest anteilig gezahlt werden würde. Diesem Ansinnen hat der BGH jedoch widersprochen. Er hat unmissverständlich erklärt, dass eine Krankentagegeldversicherung nicht zahlen muss, wenn die Wiedereingliederungsmaßnahme läuft. Dies selbst dann, wenn kein Lohn vom Arbeitgeber gezahlt wird, sondern nur Krankenngeld entrichtet wird.

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Der eigentliche Zweck, Verdienstausfallversicherung, wird hier erheblich eingeschränkt. Der BGH erklärt, dass es letztlich nur auf das Merkmal der Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfällen ankommt. Die Versicherung sei nicht eine Absicherung für generelle Einkommenseinbußen, so der BGH. Rein Pragmatisch und für den juristischen Laien ist dies nicht nachzuvollziehen, da bei einer Wiedereingliederung noch nicht die volle Arbeitskraft hergestellt ist. Die Richter führen jedoch aus, dass die Leistungspflicht der Versicherung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer nach medizinischen Befunden auch nur teilweise seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangt.Juristisch mag diese Entscheidung nachvollziehbar sein, für einen juristischen Laien ist dieses Urteil jedoch ein erheblicher Schlag ins Gesicht. Die bestehenden Absicherungen sollte/müssen unter diesem Aspekt neu überdacht werden.Wenn auch Sie ein Problem mit der Krankentagegeldversicherung haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Sachse. Frau Rechtsanwältin Biscas hilft Ihnen im Bereich Versicherungsrecht gerne weiter.

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